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Börse

Am Donnerstag hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.211 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,3 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. An der Spitze der Kursliste standen kurz vor Handelsschluss MTU, Siemens und Heidelberg Materials, größere Abschläge gab es unter anderem bei Sartorius, Rheinmetall und Beiersdorf. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Gesetzliche Begrenzung von Managergehältern droht zu scheitern


Euroscheine / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die geplante gesetzliche Begrenzung von Managergehältern droht am Streit in der Großen Koalition zu scheitern: Die Union sperrt sich gegen den Vorstoß der SPD, die steuerliche Absetzbarkeit der Gehälter zu deckeln. "Der SPD geht es nicht um soziale Gerechtigkeit. Sie will die Pfründe der Gewerkschaften sichern, denn die entscheiden in den Aufsichtsräten über Gehälter der Manager", sagte CDU-Präsidiumsmitglied und Finanzstaatssekretär Jens Spahn der "Bild am Sonntag".

Er plädierte dafür, die Eigentümer von Unternehmen in den Hauptversammlungen über die Gehälter der Manager entscheiden zu lassen. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann rief die Union dagegen dazu auf, dem SPD-Vorschlag zu folgen. "Unser Gesetzentwurf liegt vor", sagte Oppermann der Zeitung. "Die Union hat ja schon öffentlich Gesprächsbereitschaft signalisiert. Ich gehe davon aus, dass sie auf uns zukommt und ihren Worten nun Taten folgen lässt. Auch CDU und CSU können ja nicht gutheißen, dass die Steuerzahler solche Gehaltsexzesse subventionieren." Unterdessen wiesen die CSU-Abgeordneten Hans-Peter Uhl und Volker Ullrich in einem Brief an die Unionsfraktion, welcher der Zeitung vorliegt, darauf hin, dass im Koalitionsvertrag eine "Hauptversammlungskompetenz zur Bestimmung über die Vorstandsvergütung" vorgesehen ist. Weiter heißt es in dem Brief: "Den stärksten Anstieg verzeichneter Vorstandsvergütungen erlebte Deutschland in der Zeit der rot-grünen Bundesregierung zwischen 1998 und 2005."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 26.02.2017 - 00:00 Uhr

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