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Der Dax hat sich am Mittwoch nach einem bereits positiven Start in den Handelstag bis zum Mittag im Plus gehalten. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 18.530 Punkten berechnet, 0,5 Prozent über dem Schlussniveau vom Vortag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Justizminister offen für Verschärfung der Mietpreisbremse


Wohnhäuser / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich offen für eine Verschärfung der Mietpreisbremse gezeigt. An diesem Mittwoch ist die Bremse seit einem Jahr in Kraft, Studien zufolge hat sie bisher noch fast keine preisdämpfende Wirkung gehabt. Maas verteidigte in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochsausgabe) sein Gesetz trotzdem.

Er sagte, die Mietpreisbremse sei "ein Paradigmenwechsel". Erstmals bestimme "nicht mehr allein der Vermieter die Höhe des Mietpreises, sondern es gibt eine objektive gesetzliche Grenze - im Regelfall darf die Miete nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen". Darauf könnten sich Mieter jetzt berufen. Wie bei allen Paradigmenwechseln würde es aber "eine gewisse Zeit brauchen, bis Rechte auch in der Praxis wahrgenommen werden". Er könne "Mieter nur ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen". Bisher hält sich ein großer Teil der Vermieter von Wohnungen in begehrten Lagen nicht an die Mietpreisbremse. Maas sagte deshalb der SZ: "Wenn es wirklich Rechtsbruch im größeren Stil gibt, dann werden wir darauf drängen, ins Gesetz zu schreiben, was die Union bisher blockiert hat: nämlich eine Pflicht des Vermieters, die Vormiete automatisch offenzulegen und einen Anspruch des Mieters, die zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsschluss zurückzubekommen." Beides fordern Mieterverbände seit Langem. Denn bei der Mietpreisbremse gibt es bisher Ausnahmen: Die Miete, die der Vormieter bezahlt hat, darf der Eigentümer auch bei einer Wiedervermietung verlangen, selbst wenn sie mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel liegt. Die Miete des Vormieters steht aber in keiner Wohnungsanzeige, bisher können Wohnungsinteressenten deshalb nicht erkennen, ob die verlangte Miete auch zulässig ist. Außerdem müssen Eigentümer überhöhte Mieten nicht von Beginn an zurückzahlen, sondern erst vom Moment der Reklamation. Zudem müssen Eigentümer, die sich nicht an das Gesetz halten, bisher keine Strafen befürchten. In diesem Punkt lehnt Maas eine Änderung des Gesetzes jedoch ab. Er sagte: "Jetzt warten wir erst einmal ab, wie sich die Mietpreisbremse entwickelt." Außerdem solle man "auch nicht davon ausgehen, dass jeder Eigentümer seine Mieter betrügen will".

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 01.06.2016 - 00:00 Uhr

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