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Mietpreisbremse wirkt laut DIW-Studie nicht


Wohnungsanzeigen / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Mietpreisbremse funktioniert laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nicht. Die Bremse habe den Anstieg der Mieten "nicht entschleunigen" können, sie habe kurzfristig "sogar zu einem stärkeren Mietpreisanstieg" geführt, heißt es in dem Papier, das aus Anlass des einjährigen Bestehens der Mietpreisbremse an diesem Mittwoch vorgestellt wird und aus dem die "Süddeutsche Zeitung" vorab berichtet. Mit dem Gesetz zur Mietpreisbremse wurde den Bundesländern erlaubt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen die Eigentümer im Regelfall beim Abschluss neuer Verträge höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Miete verlangen dürfen.

Inzwischen haben elf Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Mietpreisbremse gilt derzeit in gut 300 Städten mit insgesamt zwanzig Millionen Einwohnern. Den kurzfristigen Anstieg der Mieten erklärt sich das DIW mit "Vorzieheffekten". Eigentümer hätten in Erwartung der Bremse die letzte Chance genutzt, besonders hohe Mieten zu verlangen. Dabei habe ihnen auch eine Ausnahmeregelung in dem Gesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geholfen. Eigentümer müssen die Miete nie senken. Sie dürfen auch bei einer Weitervermietung die Vormiete verlangen, selbst wenn diese mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegt. Um den Effekt der Bremse zu untersuchen, hat das DIW die Mietentwicklung in nebeneinanderliegenden, vergleichbaren Postleitzahl-Bezirken untersucht, bei denen der eine der Bremse unterliegt und der andere nicht. Dabei konnte das Institut keine relevanten Unterschiede beim Preisanstieg feststellen. In der Studie heißt es: "Im gesamten Untersuchungszeitraum sind die Ange­botsmieten in den untersuchten unregulierten Regio­nen monatlich um circa 0,24 Prozent gestiegen. In den untersuchten Regionen mit Mietpreisebremse war die­ser Trend mit monatlichen 0,26 Prozent etwas stärker." Der Unterschied sei also marginal. Wenn es nach dem DIW geht, soll das Gesetz deshalb verschärft werden. Auch die Mietervereine fordern eine Nachbesserung. Dabei geht es vor allem um drei Punkte. Bisher müssen Eigentümer bei einer Vermietung die Höhe der Vormiete nicht automatisch angeben, obwohl davon die zulässige Miethöhe abhängt. Außerdem müssen sie überhöhte Mieten nicht von Beginn an zurückzahlen, sondern erst vom Moment der Reklamation. Zudem müssen Eigentümer, die sich nicht an das Gesetz halten, kaum Strafen befürchten. Die Studie des DIW beklagt deshalb die "falschen An­reizstrukturen" in dem Gesetz von Maas. Die Autoren schreiben, Vermieter könnten "sich bei Missachtung der Mietpreisbremse kaum schlechter stellen als mit Gesetzestreue".

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 31.05.2016 - 22:00 Uhr

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