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Verfassungsrechtler für flexiblere Handhabung des Namensrechts
Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, fordert eine flexiblere Handhabung des deutschen Namensrechts. Wenn Familien mit ausländischen Wurzeln ihren fremd klingenden Namen ändern wollten, um so Diskriminierungen insbesondere ihre Kinder zu verhindern, sollten Verwaltungen und Gerichte dies als einen "wichtigen Grund" akzeptieren, den das deutsche Namensrecht für einen Namenswechsel verlangt, schreibt Bertrams im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagsausgabe). "Wer sich gegen eine Diskriminierung erfolgreich zur Wehr gesetzt hat, ist vor Wiederholungen keineswegs sicher, solange er den Namen trägt, an dem sich die Diskriminierung nun einmal festmacht." Nachhaltigen Schutz verspreche hier nur eine Namensänderung. "Wie ja auch bei den anstößigen Namen Spott und Häme erst dann ein Ende haben, wenn die Träger dieser Namen anders heißen", argumentiert der Jurist. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig, das einer türkisch-deutschen Familie den beantragten Namenswechsel mit der Begründung untersagt hatte, ein ausländischer Familienname allein rechtfertige eine Namensänderung nicht. Es müsse eine schwerwiegende Beeinträchtigung nachgewiesen werden. Diese Entscheidung greife zu kurz, kritisiert Bertrams. So träfen etwa türkische Namen "im wirtschaftlichen und sozialen Leben in Deutschland nach wie vor auf erhebliche Vorurteile". © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 28.07.2015 - 10:23 Uhr
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