Montag, 08. Juni 2026
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Arbeitgeberpräsident lehnt verpflichtenden Reservedienst ab
Die Arbeitgeber wenden sich gegen eine verpflichtende Teilnahme von Arbeitnehmern an Reserveübungen der Bundeswehr, wie sie Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mit dem neuen "Reservestärkungsgesetz" plant. "Die doppelte Freiwilligkeit hat sich als tragfähiges Modell bewährt, um die Interessen von Bundeswehr und Wirtschaft in Einklang zu bringen", sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montagsausgabe). Daran solle festgehalten werden. Bisher setzt die Teilnahme an Reserveübungen nicht nur das Einverständnis der ehemaligen Soldaten voraus, für eine Freistellung im Beruf muss auch der Arbeitgeber zustimmen. Mit dem Ende vergangener Woche bekannt gewordenen Gesetzentwurf sollen Reservedienste künftig grundsätzlich verpflichtend werden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mahnt dazu, die Anforderungen von Bundeswehr und Wirtschaft sorgfältig auszutarieren. "Gerade beim Ausbau der Reserve und einer verbindlichen Heranziehung von Beschäftigten braucht es einen Ausgleich zwischen den personellen Bedarfen der Bundeswehr und den betrieblichen Erfordernissen der Unternehmen", sagte Dulger. Deutschlands Sicherheit entscheide sich auch an der Stärke seines Wirtschaftsstandorts. Insbesondere benötigten die Unternehmen "Planbarkeit und rechtssichere Transparenz". Sie müssten wissen, welche ihrer Beschäftigten zu Reservediensten einberufen werden könnten. Dazu empfiehlt die BDA die Einführung einer Auskunftspflicht für Arbeitnehmer. Der neue Gesetzentwurf dient dem Ziel, für die Bundeswehr neben einer Verstärkung der aktiven Truppe künftig eine Reserve von 200.000 Personen aufzubauen, die im Ernstfall kurzfristig einsatzbereit sind. Dazu soll der Reservedienst neu geregelt werden. Wer freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, könnte damit künftig bis zum 45. Lebensjahr für bis zu drei Wochen pro Jahr zum Dienst einberufen werden. Wer länger als Soldat gedient hat, könnte bis zum 65. Lebensjahr zu Übungen auch von längerer Dauer einberufen werden. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 31.05.2026 - 18:06 Uhr
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