Mittwoch, 17. Juni 2026
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Am Mittwoch hat der Dax geringfügig zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.935 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,1 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem schwachen Start drehe der Dax am Mittag vorübergehend ins Plus. Im Anschluss hielt er sich unter Schwankungen nah am Vortagesschluss. [Weiter...] Finanzmärkte aktuell:
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Behandlungsfehler: Zahl der Verdachtsfälle erreicht Rekordwert
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat im vergangenen Jahr so viele Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler registriert wie noch nie. Das teilte die Versicherung den Zeitungen der Funke-Mediengruppe mit. 7.540 Versicherte meldeten sich 2025 bei der Kasse mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler - 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Etwa jeder dritte Fall erhärtete sich laut TK im Rahmen der Überprüfung so weit, dass Medizinrechts-Spezialisten ein Verfahren einleiten konnten. Die TK geht zudem von einer massiven Dunkelziffer unentdeckter Fälle aus. TK-Vorstandsvorsitzender Jens Baas fordert angesichts der Zahlen eine offene Fehlerkultur im Gesundheitswesen. "Wir müssen dringend die Weichen dafür stellen, dass die unentdeckten Behandlungsfehler besser ermittelt werden können", sagt Baas. Fehler würden "bisher noch viel zu oft verschwiegen oder bagatellisiert, statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen", so Baas. Mit 29 Prozent entfiel 2025 der größte Anteil der gemeldeten Verdachtsfälle auf chirurgische Eingriffe, gefolgt von Zahnmedizin und Kieferorthopädie mit 17 Prozent sowie Geburtshilfe und Gynäkologie mit elf Prozent. Diese drei Fachrichtungen decken zusammen mehr als die Hälfte aller gemeldeten Fälle ab. Baas spricht sich zudem für ein zentrales Melderegister aus. "Derzeit führen Ärztekammern, Medizinischer Dienst und die Krankenkasse jeweils eigene Register, in denen die Fälle erfasst werden. Dadurch fehlt der Überblick über die Gesamtlage", so Baas. Nötig sei außerdem eine Meldepflicht für alle Gesundheitseinrichtungen. TK-Behandlungsfehler-Experte Jonas Petersen verweist auf eine weitere strukturelle Schwäche: "Selbst wenn wir in den Abrechnungsdaten klare Hinweise auf Behandlungsfehler sehen, dürfen wir die Versicherten aufgrund der aktuellen Gesetze nicht darauf hinweisen." Versicherte sollten dennoch keine Scheu haben, ihrer Krankenkasse einen Verdacht zu melden, so Petersen: "Je nach Verlauf des Verfahrens lassen sich die Erfolgsaussichten und das Risiko einer Klage wesentlich besser einschätzen." © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 30.05.2026 - 11:32 Uhr
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