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Der Dax hat am Freitag nach einem bereits schwachen Start bis zum Mittag seine Verluste weiter ausgebaut. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 23.720 Punkten berechnet, 1,3 Prozent unter dem Schlussniveau vom Donnerstag. An der Spitze der Kursliste rangierten im Plus lediglich Siemens Energie, Allianz, Siemens und Eon, am Ende fanden sich Bayer, Rheinmetall und Infineon wieder. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Neuer Wehrdienst: Geschlechtseintrag bei Meldebehörden entscheidend


Bundeswehr-Soldaten (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Für den von der Bundesregierung geplanten neuen Wehrdienst und die Erfassung möglicher Wehrpflichtiger ist der Geschlechtseintrag maßgeblich, der bei den Meldebehörden hinterlegt ist. Das sagte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums am Freitag auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur.

Geplant ist, dass alle 18-Jährigen im kommenden Jahr einen Fragebogen bekommen sollen, wobei das Ausfüllen und Zurücksenden für junge Männer verpflichtend, für junge Frauen freiwillig sein wird. Später sollen dann alle jungen Männer zur Musterung, sowie von den Frauen nur diejenigen, die sich per Fragebogen dazu bereit erklärt haben.

Wenn nach erneuter Aufforderung ein Fragebogen von den angeschriebenen jungen Männern nicht zurückgeschickt werde, könnten beispielsweise Bußgelder verhängt werden, sagte die Sprecherin dazu auf dts-Anfrage.

Die entsprechenden Details sind aber noch in der Abstimmung, das entsprechende Gesetz muss zudem auch erst noch durch den Bundestag.

Laut Grundgesetz dürfen nur Männer zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden. Seit August letzten Jahres kann man allerdings gemäß Selbstbestimmungsgesetz den Geschlechtseintrag bei den Meldebehörden relativ leicht ändern. Das Gesetz enthält jedoch eine Sonderregelung für den "Spannungs- und Verteidigungsfall". Demnach bleibt die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht vorerst bestehen, wenn eine Änderung des Geschlechtseintrags von "männlich" zu "weiblich" oder "divers" erst in den zwei Monaten vor der förmlichen Feststellung des "Spannungs- und Verteidigungsfalls" durch den Bundestag erfolgte.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 14.11.2025 - 13:40 Uhr

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