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Finanzmärkte aktuell:

Bundeswahlleiterin verteidigt Wahlvorbereitung


Ruth Brand (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat Vorwürfen widersprochen, sie habe die Bundestagswahl schlecht vorbereitet und dadurch Probleme bei der Stimmabgabe hervorgerufen. "Aufgabe der Bundeswahlleiterin ist es, eine ordnungsgemäße Wahl vorzubereiten und auf mögliche Herausforderungen hinzuweisen", sagte Brand dem "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe). "Das habe ich im Vorfeld der Auflösung des Deutschen Bundestages getan."

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hatte am Dienstag angekündigt, die Wahl rechtlich überprüfen zu lassen und das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,972 Prozent der Stimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Die Partei weist darauf hin, dass es in den Wochen vor der Wahl von im Ausland lebenden Deutschen Beschwerden gegeben hatte. Sie hätten ihre Stimme nicht abgeben können, weil die Briefwahlunterlagen zu spät angekommen seien.

Über die Gültigkeit der Wahlen entscheiden der Deutsche Bundestag und das Bundesverfassungsgericht. "Dieser Entscheidung kann ich nicht vorgreifen", so Bundeswahlleiterin Brand. Sie nannte es "bedauerlich", dass nicht alle im Ausland lebenden Wahlberechtigten wählen konnten. "Wie viele Auslandsdeutsche tatsächlich an der Wahl teilgenommen haben, wissen wir nicht", sagte Brand.

Sie wies jedoch darauf hin, dass die Fristen für die Briefwahl weitgehend denen der vorgezogenen Neuwahl von 2005 entsprachen, die das Bundesverfassungsgericht damals für verfassungsgemäß erklärt hatte. Hinzu kommt, dass es für Auslandsdeutsche per se keinen rechtlichen Anspruch auf Briefwahl gibt. Das deutsche Wahlrecht sieht zwei Möglichkeiten der Stimmabgabe vor: am Wahltag im Wahllokal oder vorab per Briefwahl, erklärte Brand, dass bei der Briefwahl nach dem Bundeswahlgesetz die Wähler selbst die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs bei der zuständigen Stelle trügen.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 12.03.2025 - 12:15 Uhr

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