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BSW will Konsequenzen aus AfD-Verhalten im Thüringer Landtag ziehen


AfD-Fraktion im Thüringer Landtag (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Vorsitzende der Thüringer BSW-Fraktion, Katja Wolf, hat angesichts des Verhaltens der AfD bei der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags Konsequenzen angekündigt. "Das war ein Missbrauch des Thüringer Landtages als politische Bühne und eine Verächtlichmachung der Demokratie", sagte sie dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben). "Das ist so eine unglaubliche Grenzverletzung, dass ich daran noch eine Weile nagen werde."

Bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags hatte Jürgen Treutler (AfD), der als ältester Abgeordneter in seiner Funktion als Alterspräsident die Sitzung leitete, Geschäftsordnungsanträge der anderen Fraktionen nicht angenommen.

Der Chefjurist des Parlaments, Landtagsdirektor Jörg Hopfe hatte ihn mehrmals darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen rechtswidrig sei. CDU und BSW wollten mit ihren Anträgen verhindern, dass womöglich nur die AfD als stärkste Fraktion Vorschläge für Landtagspräsidenten machen darf.

Wolf will nun nicht mehr dafür sorgen, dass ein AfD-Politiker Sitzungen leiten kann. "Wir hatten ja eigentlich angekündigt, dass wir uns die Wahl eines AfD-Vizepräsidenten vorstellen können. Doch nach der Aufführung heute kann ich mir das für mich nicht mehr vorstellen", so die BSW-Politikerin.

Auch die Regierungsbildung sei nun dringlicher geworden, sagte sie. "Gerade nach dem heutigen Tag, nachdem sich die AfD die Maske der Scheindemokraten heruntergerissen hat, ist für mich noch einmal deutlich geworden, mit welcher Verantwortung wir hier in Thüringen unterwegs sind und wie wichtig es ist, dass wir eine stabile demokratische Mehrheit hinbekommen."

Die CDU hatte angesichts der Situation in der Sitzung am Donnerstag das Landesverfassungsgericht angerufen, um einen Streit mit dem Alterspräsidenten von der AfD zu klären. Die Sitzung wurde daraufhin bis Samstag unterbrochen.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die anstehende Wahl des Landtagspräsidenten. Für dieses Amt hat laut Geschäftsordnung die AfD als stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht. Fällt Wiebke Muhsal, die von der AfD nominiert werden soll, bei der Wahl durch, hat sie einen zweiten Versuch. Scheitert sie auch dann, können neue Bewerber vorgeschlagen werden. Ob diese Vorschläge nur von der stärksten Fraktion oder auch von anderen Fraktionen kommen dürfen, ist in der Geschäftsordnung nicht näher beschrieben.

CDU und BSW hatten daher einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung gestellt, wonach alle Fraktionen direkt Kandidaten vorschlagen dürfen. Die geschäftsführende Präsidentin des alten Landtags, Birgit Pommer (Linke), hatte auf der Neufassung der Einladung zur Plenarsitzung den Tagesordnungspunkt noch vor dem Tagesordnungspunkt zur Wahl des Landtagspräsidenten eingefügt. Der Alterspräsident wollte dieser Tagesordnung nicht folgen. Er hält das Vorgehen der anderen Parteien für rechtswidrig. Es wird erwartet, dass das Landesverfassungsgericht bis zur Fortführung der Sitzung am Samstag seine Einschätzung der rechtlichen Situation darlegen wird.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 27.09.2024 - 00:00 Uhr

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