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Finanzmärkte aktuell:

Bericht: EU vor Einigung auf flexiblen Strompreisdeckel


Stromzähler / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Während die Bundesregierung noch um eine Lösung für die hohen Gaspreise ringt, kann sie zumindest die Arbeit an dem von ihr schon angekündigten Strompreisdeckel vorantreiben. Die Mitgliedstaaten der EU stehen laut eines Berichts der FAZ kurz vor einer Einigung auf den von der EU-Kommission erst vor zwei Wochen vorgeschlagenen Strompreisdeckel. Schon am Freitag sollen die EU-Energieminister nach den Plänen der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft den Deckel beschließen.

Das gilt auch für die Solidaritäts-Abgabe für Mineralöl- und Gaskonzerne und die Stromsparvorgaben, die ebenfalls Teil des Kommissionspakets sind. Um eine schnelle Einigung zu ermöglichen, hat die EU-Ratspräsidentschaft den Text allerdings in den vergangenen Tagen schrittweise immer weiter aufgeweicht, um den EU-Staaten mehr Flexibilität zu ermöglichen. Dabei hat die Bundesregierung durchgesetzt, dass sie den Preisdeckel je nach Art des Energieträgers staffeln kann. Er könnte also etwa für Wind- und Sonnenkraft strikter, sprich niedriger ausfallen als für andere Energieträger. Die von der Eu-Kommission angestrebte einheitliche Lösung für den Strombinnenmarkt ist damit faktisch vom Tisch. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die Einnahmen von allen Stromerzeuger mit vergleichsweise geringen Produktionskosten - dazu gehören letztlich alle außer Gas und Steinkohle - auf 180 Euro je Megawattstunde zu deckeln und mit dem Geld Haushalten und Unternehmen zu helfen. Es geht also nicht um einen Preisdeckel im eigentlichen Sinne, sondern eher um einen Einnahmedeckel für die betroffenen Stromerzeuger. Die erzielen im Augenblick teilweise enorme Gewinne, da der Preis durch die indirekte Koppelung von Strom- und Gaspreis sehr noch ist. Deutschland etwa hätte auf Basis des Kommissionsvorschlags derzeit rund 200 Euro abschöpfen können, die Differenz zwischen den 180 Euro und einem Marktpreis von zuletzt 380 Euro. Der jüngste Kompromisstext, über den die FAZ berichtet, hält an den 180 Euro zwar fest. Er erlaubt den EU-Mitgliedstaaten jedoch sowohl nach oben als auch nach unten davon abzuweichen. So können sie den Preisdeckel höher ansetzen, wenn sich die Investitions- und Betriebskosten einzelner Anlagen sonst nicht rechnen. Auf der anderen Seiten können sie je nach Technologie niedrigere, individuelle Deckel setzen. Darauf hatte, wie aus einem internen "Drahtbericht" der deutschen EU-Botschafterin an die Bundesregierung hervorgeht, über den die FAZ ebenfalls berichtet, nicht zuletzt Deutschland gedrängt. Der Bundesregierung kommt ebenfalls entgegen, dass den EU-Staaten erlaubt werden soll, die Hilfen an Haushalte und Unternehmen vorab auszuzahlen und die Gewinne der Stromerzeuger erst später abzuschöpfen. Unabhängig davon wird den Mitgliedstaaten freigestellt, ob sie die Gewinne über dem Einnahmedeckel komplett abschöpfen oder ihnen zehn Prozent davon überlassen. Sie können zudem anders als im Kommissionsvorschlag auch für Strom aus Steinkohle, in "normalen" Zeiten teuerster Energieträger, eine nationale Einnahmegrenze setzen. Auch der Vorschlag der Kommission, unabhängig vom Strommarkt, 33 Prozent der "Übergewinne" der Mineralöl- und Gaskonzerne als Solidaritäts-Abgabe abzuschöpfen, wird flexibler gestaltet. Die Staaten können die Solidaritätsabgabe entweder nur 2022 oder 2023 oder aber in beiden Jahren erheben. Sie können über die vorgeschlagenen 33 Prozent hinausgehen, aber auch vergleichbare nationale Systeme darauf "anrechnen", wenn sie damit die gleichen Einnahmen erzielen. Als Basis soll nicht mehr der Gewinn der vergangenen drei Jahre, sondern der vergangenen vier Jahre herangezogen werden. Das Ziel, den Stromverbrauch in Spitzenzeiten um fünf Prozent zu senken, bleibt bestehen. Brüssel will damit erreichen, dass weniger teure Gaskraftwerke hochgefahren werden. Die werden häufig nur in Spitzenzeiten gebraucht, wenn es nicht genug Strom aus anderen Quellen gibt. Die Staaten sollen aber viel flexibler festlegen können, was Spitzenverbrauchzeiten sind. Vor allem müssen sie den Strom nicht mehr in zehn Prozent der Monatsstunden reduzieren, sondern können bis auf drei Prozent runtergehen. Die tschechische Ratspräsidentschaft könnte den Text nach der Befassung der EU-Botschafter am Mittwoch noch einmal leicht überarbeiten, sagten Diplomaten. Die Grundzüge würden dabei aber erhalten bleiben.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 28.09.2022 - 13:27 Uhr

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