Freitag, 19. April 2024
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Neuer Vorstoß aus CDU für Dienstpflicht für alle
Unionsfraktionsvize Johann Wadephul hält die im Wahlprogramm von CDU und CSU enthaltenen Vorschläge zu Verteidigungspolitik und Katastrophenschutz für unzureichend und fordert Nachbesserungen. Die im Programm enthaltene Forderung nach einem Nationalen Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt, der außen- und sicherheitspolitische Koordinierung, strategische Vorausschau und nachrichtendienstliche Erkenntnisse zusammenführen soll, könne nur ein erster Schritt sein, schreibt Wadephul in einem Positionspapier, über das die "Welt" berichtet. "Doch genauso notwendig ist es, die Instrumente selbst zu stärken: die Bundeswehr und die zivilen Organisationen des Krisen- und Katastrophenschutzes." Eine von CDU und CSU geführte Bundesregierung müsse in der kommenden Legislaturperiode "grundlegende Maßnahmen ergreifen, um Deutschlands Resilienz und Handlungsfähigkeit zu stärken", schreibt Wadephul, der in der Fraktion für Auswärtiges und Verteidigung zuständig ist. Neben größeren Investitionen in Fähigkeiten und Material von Streit- und Katastrophenschutzkräften wie Bundeswehr, Feuerwehren, THW und Rotem Kreuz gehe es vor allem darum, "dass diese Organisationen ausreichend Personal einsetzen können". Die weltweite Gefährdungslage habe sich seit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 erheblich verschärft, auch die Erfahrungen der Corona-Pandemie und der Wetterkatastrophen hätten gezeigt, dass ein "signifikanter Personalaufwuchs" nötig sei, um ausreichend "zupackende Hände" zur Verfügung zu haben. Wadephul schlägt deshalb einen einjährigen, verpflichtenden "Allgemeinen Gesellschaftsdienst" für junge Männer und Frauen als "Teil der Modernisierungsagenda für unser Land" vor. Der Dienst solle bei allen von staatlicher Seite anerkannten Organisationen und Trägern abgeleistet werden können: "Dies umfasst neben der Bundeswehr und den Organisationen des zivilen Krisen- und Katastrophenschutzes auch die Einsatzbereiche des bisherigen Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahres und den Entwicklungsdienst." Die Organisationen und Träger sollten dabei das Recht zur Auswahl der Bewerber haben. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen solchen Pflichtdienst weist Wadephul mit Verweis auf die demographische Entwicklung zurück. Unter dem Strich werde die Zahl der Menschen, die für den Schutz und die Sicherheit im Falle von Krisen und Katastrophen herangezogen werden können, kleiner werden. Daraus ergebe sich eine "neue verfassungsrechtliche Rechtfertigung" für einen "Allgemeinen Gesellschaftsdienst", der Deutschland "zukünftig krisenfest machen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken" könne. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 15.09.2021 - 14:23 Uhr
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