Freitag, 29. März 2024
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Bund, Länder und Fraktionen ringen um Details zur "Notbremse"
Bei der geplanten "Bundes-Notbremse" der Bundesregierung hakt es hinter den Kulissen von Bund und Ländern. Noch immer sei nicht geklärt, wie das Infektionsschutzgesetz geändert werden soll, damit künftig bundesweit einheitlich in Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 dieselben harten Corona-Regeln gelten, berichtet "Business Insider". Eine regierungsinternes Papier nach einer Bund-Länder-Schalte von Sonntag zeigt, dass beispielsweise noch immer nicht klar ist, welcher Inzidenz-Angabe Bund und Länder folgen sollen. Demnach ist die Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts oder die "nach Landesrecht zuständige Stelle" im Gespräch. Der Unterschied ist wichtig, damit die Gesetzesänderung im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, was sonst das Vorhaben in Gefahr bringen würde. Gestritten wird außerdem noch darum, ob bei geplanten Kontaktverboten (nicht mehr als zwei Personen) Zusammenkünfte für Bestattungen oder Eheschließungen ausgenommen werden. Auch ist von einer Erweiterung der Ausnahmen im Einzelhandel die Rede, die trotz Inzidenzen über 100 nicht schließen müssen. So sollen neben Super- und Getränkemärkten bislang Reformhäuser, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte von Schließungen ausgenommen sein. Im Gespräch ist laut des internen Papiers zudem eine Öffnung für Hörgeräte, Optiker und Babyfachmärkte. Auch eine explizite Ausnahme für die Möglichkeit des Click & Collect wird noch verhandelt. Auch beim Thema Sport sind sich Bund und Länder noch uneins. Bisher soll kontaktloser Sport maximal zu zweit erlaubt bleiben. Im Gespräch ist nun, dass es auch Ausnahmen für Sport von Kindern bis 14 Jahren geben soll. Offen ist weiterhin, ob Berufsschulen von der Testpflicht und den Schulschließungen bei einer Inzidenz von über 200 ausgenommen werden. Und auch die SPD-Fraktion meckert am Entwurf noch herum. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sagt der "Welt" (Dienstagausgabe): "Die SPD will, dass Bundesverordnungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages in Kraft treten können." Wiese vertritt in den Verhandlungen mit der Union zu den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes die Position der Sozialdemokraten im Bundestag. Die Frage, ob Änderungen der Verordnungen des Bundes bei der Pandemiebekämpfung nur mit einer Mehrheit des Bundestags möglich sind, ist einer der großen offenen Punkte in den Gesprächen zwischen Union und SPD. Konsens ist bereits, dass künftig Verordnungen nur mit Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten können. Bislang müssen beide Kammern bei entsprechenden Verordnungen nicht hinzugezogen werden. Möglicherweise noch in dieser Woche soll die Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch Bundestag und Bundesrat gehen, wobei der Bundesrat nur Einspruch erheben können soll. Gegen Mitte nächste Woche könnte dann wohl die "Notbremse" in Kraft treten. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 12.04.2021 - 16:16 Uhr
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