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Am Donnerstag hat der Dax geringfügig zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.505 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Der Dax schwankte im Tagesverlauf mit geringer Handelsspanne im Plus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Coronakrise: Bundesregierung plant Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz


Koalitionsvertrag 2018-2021 wird unterschrieben am 12.03.2018 / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Bundesregierung plant wegen der Corona-Pandemie für bestimmte systemrelevante Berufe Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz. "Zur Bewältigung dieses außergewöhnlichen Notfalls, der bundesweite Auswirkungen hat, können für eine befristete Zeit auch längere Arbeitszeiten, kürzere Ruhezeiten sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen für bestimmte Tätigkeiten notwendig sein", heißt es im Referentenentwurf für eine Covid-19-Arbeitszeitverordnung, den das Arbeitsministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet hat und über den das "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe) berichtet. Die Verordnung ist bis Ende Juni befristet.

Demnach darf die Arbeitszeit in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden. "Dies gilt nur, soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann", heißt es im Verordnungsentwurf weiter. Die tägliche Ruhezeit könne von elf auf neun Stunden verkürzt werden. Längere Arbeitszeiten sollten unter anderem für Beschäftigte in der Herstellung, Verpackung und beim Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimitteln und Medizinprodukten möglich sein, heißt es in dem Entwurf. Die Verordnung nenne aber unter anderem auch die Landwirtschaft, die Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäuser, Geld- und Werttransporte oder das Daten- und Netzwerkmanagement. Diese Arbeitnehmer dürften auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, heißt es in dem Verordnungsentwurf, über den das "Handelsblatt" berichtet.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 06.04.2020 - 21:07 Uhr

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