Dienstag, 16. April 2024
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Faeser warnt vor Gefahren durch iranische Stellen in Deutschland
Ampel will Empfehlungen für Abtreibungsregeln "gründlich auswerten"
Dax kann 18.000er-Marke zum Wochenbeginn behaupten
Bericht: Viele Gasversorger täuschen mit "klimaneutralen" Tarifen
Dax startet deutlich im Minus - Börsen im Korrekturmodus
Ampel einig bei Klimaschutzgesetz und Solarpaket
Palästina-Kongress: Schuster begrüßt Einreiseverbot für Varoufakis
Normenkontrollrat mahnt zu Vereinfachung bei Kindergrundsicherung
ZEW-Konjunkturerwartungen auf höchstem Stand seit zwei Jahren
Länder rütteln vor Verkehrsministerkonferenz an Schuldenbremse

Newsticker

12:44Städtetag: Kommunen sollen selbst über Tempo-30-Zonen entscheiden
12:31Dax am Mittag trotz ZEW-Überraschung weiter deutlich im Minus
12:28Steinmeier reist in die Türkei - Treffen mit Erdogan geplant
12:13Lindner und Nagel mahnen IWF zu Fokus auf "Kernmandat"
12:03SPD erwartet breite Unterstützung für neue Datenschutzbeauftragte
11:25Städtetag sieht beim Wohnungsbau "höchste Gefahrenstufe" erreicht
11:16ZEW-Konjunkturerwartungen auf höchstem Stand seit zwei Jahren
11:12Großbrand in Kopenhagen - historische Börse steht in Flammen
11:01++ EILMELDUNG ++ ZEW-Konjunkturerwartungen im April erneut deutlich gestiegen
10:51Länder wollen Bund zu mehr Geld für ÖPNV drängen
10:38Bundesregierung beschließt umfassendes Aalfangverbot in der Nordsee
10:23Julian Reichelt gewinnnt vor Bundesverfassungsgericht
10:12Rüstungsexperte drängt auf höhere Verteidigungsausgaben
09:44Fußball-Weltmeister Bernd Hölzenbein gestorben
09:36Dax startet deutlich im Minus - Börsen im Korrekturmodus

Börse

Der Dax ist am Dienstag nach einem bereits schwachen Start bis zum Mittag deutlich im roten Bereich geblieben. Gegen 12:30 Uhr wurde der Index mit rund 17.765 Punkten berechnet, dies entspricht einem Minus von 1,5 Prozent gegenüber dem vorherigen Handelstag. Fast alle Werte ließen nach, am stärksten Airbus, Siemens Energy und Daimler Truck. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

BGH: Banken dürfen Entgelte fürs Geldabheben am Schalter erheben


Bundesgerichtshof / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Banken dürfen Entgelte für das Abheben und Einzahlen am Schalter grundsätzlich erheben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Banken dürften seit dem Inkrafttreten des auf EU-Richtlinienrecht beruhenden Zahlungsdiensterechts im Jahr 2009 "in ihren Preis- und Leistungsverzeichnissen dem Grunde nach Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen auf oder von einem Girokonto am Bankschalter vorsehen", hieß es zur Begründung.

Dies gelte, "ohne dass dem Kunden zugleich im Wege einer sogenannten Freipostenregelung eine bestimmte Anzahl von unentgeltlichen Barein- und Barauszahlungen eingeräumt sein" müsse. Seine zur "früheren Rechtslage ergangene Rechtsprechung, nach der solche Freipostenregelungen erforderlich waren", habe der Senat des BGH "angesichts dieser geänderten Rechtslage aufgegeben", hieß es weiter. Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern könne "aber die Entgelthöhe der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen", so der BGH. Der Kläger, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, hatte gegen eine Sparkasse geklagt, es zu unterlassen, in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis für Bareinzahlungen und Barabhebungen am Bankschalter ein Entgelt vorzusehen. Die beklagte Sparkasse bietet entgeltliche Giroverträge in unterschiedlichen Gestaltungen an. Bei dem Vertragsmodell "S-Giro Basis" verlange sie - bei einem monatlichen Grundpreis von 3,90 Euro in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis für die Leistung "Beleghafte Buchungen und Kassenposten mit Service, je Buchung" ein Entgelt von zwei Euro. Bei dem Vertragsmodell "S-Giro Komfort" mit höherem monatlichen Grundpreis betrage das Entgelt für dieselbe Leistung einen Euro, so der BGH. Hierauf gestützt berechne die beklagte Sparkasse bei beiden Vertragsmodellen für jede Ein- oder Auszahlung von Bargeld auf beziehungsweise von einem bei ihr unterhaltenen Girokonto am Bankschalter ein Entgelt von einem Euro oder zwei Euro. Bareinzahlungen sowie Barabhebungen am Geldautomaten, letztere täglich bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, seien bei jedem Vertragsmodell im Grundpreis inklusive, so der BGH weiter. Der Kläger hält solche Entgeltklauseln für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter für unwirksam, wenn nicht durch eine sogenannte Freipostenregelung monatlich mindestens fünf Bareinzahlungen oder Barauszahlungen am Bankschalter "und/oder" am Geldautomaten entgeltfrei gestellt werden. Der BGH habe die Revision des Klägers auf das angefochtene Urteil insoweit aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht (OLG) München zurückverwiesen. Das Berufungsgericht habe hinsichtlich der von der Beklagten konkret verwendeten Klauseln "Beleghafte Buchungen und Kassenposten mit Service, je Buchung" bislang nicht überprüft, ob das "dort vorgesehene Entgelt von einem Euro oder zwei Euro im Rechtsverkehr mit Verbrauchern der Höhe nach einer richterlichen Inhaltskontrolle standhält", so der Bundesgerichtshof.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 18.06.2019 - 11:25 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung