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Am Donnerstag hat der Dax geringfügig zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.505 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Der Dax schwankte im Tagesverlauf mit geringer Handelsspanne im Plus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Finanzminister: Grundstückswert bleibt bei Grundsteuer maßgeblich


Olaf Scholz / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verteidigt den Kompromiss innerhalb der Bundesregierung zur Reform der Grundsteuer. "Was lange währt, wird am Ende gut. Die Grundsteuer ist wichtig für Städte und Gemeinden. Deshalb ist es ein gutes Zeichen, dass wir uns nun in der Koalition auf die Reform der Grundsteuer verständigt haben", sagte Scholz dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe).

Wie auch heute schon werde der Wert der Grundstücke und Gebäude für die Steuer maßgeblich sein. "Sie wird aber künftig viel einfacher berechnet und gerechter ausgestaltet sein als bisher", so Scholz. Die neue Möglichkeit einzelner Länder, abweichende Regelungen zu treffen, sei eingebettet in die Verständigung, dass das Bundesgesetz der Maßstab für den Finanzausgleich unter den Ländern bleiben werde. "Das zeigt die Solidarität im föderalen Deutschland." Aus der SPD-Bundestagsfraktion hat es zum Teil Kritik an dem Kompromiss gegeben. So hält der kommunalpolitische Sprecher Bernhard Daldrup die Öffnungsklausel für die Länder weiterhin für "einen politischen Erpressungsversuch der CSU", über den die SPD-Fraktion "noch befinden muss", sagte Daldrup dem "Handelsblatt". CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt freute sich hingegen über die neue Regelung, deren Details noch nicht öffentlich bekannt sind. "Der Freistaat Bayern wird abweichen von einer Bundesgesetzgebung, andere Länder können davon abweichen", sagte Dobrindt dem Fernsehsender n-tv. "Wir werden ein Einfach-Steuermodell schaffen, das wird nicht zu Steuererhöhungen führen und deswegen sind wir da sehr zufrieden." Der Koalitionsausschuss hatte sich am Sonntagabend auf die Reform der Steuer geeinigt. Sie war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsweise im Frühjahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 17.06.2019 - 14:29 Uhr

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