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Am Donnerstag hat der Dax geringfügig zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.505 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Der Dax schwankte im Tagesverlauf mit geringer Handelsspanne im Plus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

"Prüffall AfD": Innenministerium war vor Bekanntgabe informiert


Journalisten bei der AfD / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesinnenministerium war laut eines Zeitungsberichts vorab informiert, als der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, am 15. Januar die AfD öffentlich als "Prüffall" seines Amtes bezeichnete. Das bestätigte ein Sprecher des Ministeriums der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Haldenwang hatte seinerzeit auf einer Pressekonferenz mitgeteilt, die AfD werde "als Prüffall bearbeitet", weil dem Bundesamt für Verfassungsschutz "erste tatsächliche Anhaltspunkte" für eine verfassungsfeindliche Politik dieser Partei vorlägen.

Die AfD klagte gegen diese öffentliche Feststellung und bekam Recht. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Verfassungsschutz, die Partei einen "Prüffall" zu nennen. So eine Bezeichnung greife in das Persönlichkeitsrecht ein, das auch Parteien zuerkannt werden müsse. Allerdings darf der Verfassungsschutz zwei Teilgliederungen der AfD - den "Flügel" und die "Junge Alternative" - weiter als "Verdachtsfälle" bezeichnen. Das Innenministerium schreibt nun, es sei vorab darüber "in Kenntnis gesetzt" worden, dass Haldenwang plante, die Gesamtpartei AfD öffentlich einen "Prüffall" zu nennen, berichtet die "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" unter Berufung auf eine E-Mail des Ministeriums. Das Haus habe zu dieser Absicht allerdings "vorab nicht Stellung genommen". Ob Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) persönlich von Haldenwangs bevorstehender öffentlicher Bekanntgabe wusste, sei unbeantwortet geblieben, berichtet die Zeitung weiter. Seehofer hatte dem Verfassungsschutz wenige Tage nach der "Prüffall"-Mitteilung des BfV-Präsidenten, aber noch vor dessen Misserfolg vor dem Kölner Verwaltungsgericht "ausgezeichnete Arbeit" und "viele gute Erfolge" bescheinigt.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 16.03.2019 - 17:40 Uhr

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