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Ärztepräsident begrüßt Reformvorschläge zu Paragraf 219a


Mutter mit Kleinkind und Kinderwagen / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat die Reformvorschläge für den Strafrechtsparagrafen 219a zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche begrüßt. "Keine Frau entscheidet sich für einen Schwangerschaftsabbruch, weil da so eine schöne bunte Werbung irgendwo war. Wir müssen aber informieren, damit Zugänge geschaffen werden", sagte Montgomery am Donnerstag dem Deutschlandfunk.

Er finde es gut, dass nicht nur einfach auf die Möglichkeit hingewiesen werde, den Abbruch zu finden, sondern dass auch das ganze Verfahren erklärt werden soll. "Ich glaube, damit helfen wir Frauen wirklich. Damit helfen wir auch Ärzten. Deswegen kann man aus diesen fünf Punkten etwas machen", so der Ärztepräsident weiter. Auf die Frage, ob die dafür zuständigen Institutionen das leisten könnten, sodass es auch praktisch für die Betroffenen machbar und anwendbar sei, zeigte sich Montgomery zuversichtlich. "Ja, wir können das leisten. Wir müssen dazu auf die Landesärztekammern zurückgreifen und auch auf die Kooperation der Ärzte. Viele Ärzte, die den Abbruch eigentlich anbieten und machen, mögen ja überhaupt nicht mehr darauf hinweisen, weil sie von sogenannten Lebensschützern in zum Teil erheblicher Weise belästigt werden", sagte Montgomery. Er finde es sehr gut, dass die Bundesregierung und die Parteien hier den hohen Wert der ärztlichen Standesvertretung anerkennen. Die Frage, ob die Bundesärztekammer möglicherweise das rechtliche Risiko übernehme zu entscheiden, wann eine Information auf einem solchen Infoportal schon eine verbotene Werbung sei und wann nicht, verneinte der Ärztepräsident. "Ich glaube, da gibt es kein rechtliches Risiko, weil eine reine Liste, in der diejenigen Menschen verzeichnet sind – das sind ja nicht nur Ärzte; das sind ja auch Krankenhäuser, also Institutionen –, in der auch die ganze Beratungskapazität und der Beratungsablauf verzeichnet sind, eine neutrale Liste ist keine Werbung", so Montgomery. Das sei ja das zentrale Problem dieses Paragraphen 219a, weil er zu einer Zeit formuliert worden sei, als Werbung noch ganz anders aussah als heute, als es kein Internet gegeben habe und als das Informationsbedürfnis der Bevölkerung neutral von Zuhause aus über elektronische Medien in der Weise nicht bestanden habe. "Wenn man das heute mit berücksichtigt, dann ist das eine Möglichkeit, wie man Menschen informieren kann, wie man ihnen Zugänge schaffen kann. Das ist ja auch kein Problem der Städte", so der Ärztepräsident. Das sei ein Problem des flachen Landes. Zudem sei man "auf jeden Fall sicher, dass wir diese Rechtssicherheit für Ärzte herstellen können und dass wir das Informationsbedürfnis von Frauen und Paaren in Notlagen sichern können", so Montgomery. Über die Kosten rede man später.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 13.12.2018 - 10:13 Uhr

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