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Finanzmärkte aktuell:

Auf dem Bau und bei Gebäudereinigern droht Mindestlohnlücke


Bauarbeiter / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Arbeitnehmern am Bau und in der Gebäudereinigung drohen zu Jahresbeginn empfindliche Einkommensverluste, weil die Mindestlöhne in ihren Branchen derzeit nicht mehr gelten. Das berichtet der "Spiegel" in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe. Bau und Gebäudereinigung gehören zu neun Branchen, deren tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz per Verordnung durch das Bundesarbeitsministerium (BMAS) für alle Betriebe für verbindlich erklärt werden können – unabhängig davon, ob sie einen Tarifvertrag haben oder nicht.

Doch in beiden Branchen ist diese Allgemeinverbindlichkeitserklärung mit den alten Tarifverträgen zum Jahresende ausgelaufen, eine neue Verordnung ist noch nicht in Kraft. Die Folge: Firmen, die nicht an Tarifverträge gebunden sind, können ihren Beschäftigten nun den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro zahlen. Zum Vergleich: Die tarifliche Untergrenze für Reinigungskräfte liegt im Osten bei 9,55 Euro und im Westen bei 10,30 Euro. Die Mindestlöhne am Bau beginnen bei 11,75 Euro. Weil sich die Verhandlungen zu den neuen Tarifverträgen lange hinzogen, stellten IG Bau und Arbeitgeber die entsprechenden Anträge für eine neue Rechtsverordnung beim BMAS erst Mitte November und Anfang Dezember. "Wir erwarten, dass die Allgemeinverbindlichkeit trotz einer lediglich geschäftsführenden Bundesregierung zügig erklärt wird", sagte IG-Bau-Chef Robert Feiger. Die Schwierigkeiten der Regierungsbildung dürften nicht zulasten der Beschäftigung gehen. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich am 21. Februar mit den Mindestlöhnen befassen – erst danach kann das BMAS die neuen Tariflöhne wieder für allgemeinverbindlich erklären.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 19.01.2018 - 18:00 Uhr

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