Dienstag, 16. April 2024
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Dax kann 18.000er-Marke zum Wochenbeginn behaupten
Faeser warnt vor Gefahren durch iranische Stellen in Deutschland
Bericht: Viele Gasversorger täuschen mit "klimaneutralen" Tarifen
Dax startet deutlich im Minus - Börsen im Korrekturmodus
ZEW-Konjunkturerwartungen auf höchstem Stand seit zwei Jahren
Palästina-Kongress: Schuster begrüßt Einreiseverbot für Varoufakis
Dax am Mittag trotz ZEW-Überraschung weiter deutlich im Minus
Normenkontrollrat mahnt zu Vereinfachung bei Kindergrundsicherung
Städtetag sieht beim Wohnungsbau "höchste Gefahrenstufe" erreicht
Länder rütteln vor Verkehrsministerkonferenz an Schuldenbremse

Newsticker

15:28IWF senkt Konjunkturprognose für Deutschland
14:50Union will "klares Signal" der Unterstützung Israels bei EU-Gipfel
14:29Berlin und Peking wollen im Bereich autonomes Fahren kooperieren
14:19Scholz bittet Xi um Einflussnahme auf Putin
14:09Forsa: Grüne fallen auf schlechtesten Wert seit rund sechs Jahren
13:26Klingbeil schließt weitere Waffenlieferungen an Israel nicht aus
13:12Union: Lauterbach droht bei Ärztemangel-Beseitigung zu scheitern
13:02Baerbock kündigt "weitere Konsequenzen" nach iranischem Angriff an
12:44Städtetag: Kommunen sollen selbst über Tempo-30-Zonen entscheiden
12:31Dax am Mittag trotz ZEW-Überraschung weiter deutlich im Minus
12:28Steinmeier reist in die Türkei - Treffen mit Erdogan geplant
12:13Lindner und Nagel mahnen IWF zu Fokus auf "Kernmandat"
12:03SPD erwartet breite Unterstützung für neue Datenschutzbeauftragte
11:25Städtetag sieht beim Wohnungsbau "höchste Gefahrenstufe" erreicht
11:16ZEW-Konjunkturerwartungen auf höchstem Stand seit zwei Jahren

Börse

Der Dax ist am Dienstag nach einem bereits schwachen Start bis zum Mittag deutlich im roten Bereich geblieben. Gegen 12:30 Uhr wurde der Index mit rund 17.765 Punkten berechnet, dies entspricht einem Minus von 1,5 Prozent gegenüber dem vorherigen Handelstag. Fast alle Werte ließen nach, am stärksten Airbus, Siemens Energy und Daimler Truck. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Kopftuchstreit mit Hessischem Justizministerium geht weiter


Frau mit Kopftuch und Frau ohne Kopftuch / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das hessische Justizministerium hat am Freitag Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt eingelegt, die es eines einer Rechtsreferendarin erlaubt hatte, in ihrem juristischen Vorbereitungsdienstes ein Kopftuch tragen. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer Samstagsausgabe. Der Referendarin ist es so möglich, vor Gericht oder als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft mit Kopftuch aufzutreten.

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagte der Zeitung, es gehe "um eine grundsätzliche Frage, nämlich die weltanschauliche Neutralität staatlicher Institutionen". Gerade in der globalisierten Gesellschaft, in der Menschen aus vielen Ländern der Welt, mit unterschiedlichen kulturellen Biografien und auch mit verschiedenen Religionen zusammenlebten, müsse die staatliche Ordnung mehr denn je Wert auf ihre weltanschauliche Neutralität legen. Sie fügte hinzu: "Dies gilt im besonderen Maß im Gerichtssaal. Hier dürfen wir gar nicht erst den Anschein religiöser Voreingenommenheit aufkommen lassen." Für die Verfahrensbeteiligten, für die ihre Gerichtsverhandlungen ohnehin schon mit großer Anspannung verbunden seien, "ist diese Neutralität bei einer Frau mit Kopftuch auf der Richterbank eben nicht mehr ohne Weiteres zu erkennen." Wer im Namen des Volkes agieren wolle, "darf eben auch visuell keine Befa ngenheit ausstrahlen.", sagte die Justizministerin der F.A.Z. "Wer aus der grundsätzlichen Offenheit unserer Gesellschaft den Schluss zieht, jeden erkennbaren Freiraum für sich zu beanspruchen, hat das wesentliche Prinzip der weltanschaulichen Toleranz nicht verstanden, im schlimmeren Fall nicht akzeptiert". Man dürfe es nicht zulassen, dass aus dem Gerichtssaal eine Art "kulturelle Kampfzone" gemacht werde. Sie wolle niemandem pauschal eine Befangenheit unterstellen, aber das rechtsstaatliche Verfahren legitimiere das Ergebnis. Und für dieses Verfahren "ist die staatliche Neutralität ganz wesentlich." Zur Frage, ob Anwältinnen vor Gericht Kopftuch tragen dürften, äußerte die Justizministerin, dass sich der Verfahrensbeteiligte in der Regel den Anwalt selbst aussuchen könne. Das Prinzip des gesetzlichen Richters hingegen, bei dem es gerade zum Schutz der Neutralität und Unvoreingenommenheit im Voraus und nachträglich überprüfbar festgelegte Zuständigkeiten gibt, gebe diese Wahlfreiheit gerade nicht her.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 21.04.2017 - 16:23 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung