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CDU will Zielmarke für Forschungsausgaben anheben
Die CDU setzt vor der Bundestagswahl die Messlatte für die Ausgaben für Forschung und Entwicklung hoch. Laut dem "Leitbild für eine zukunftsfähige Hochschul- und Forschungslandschaft" des Bundesfachauschuss Bildung der Partei soll der Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2021 den Wert von 3,5 Prozent erreichen, berichtet die "Welt". Es gilt als Vorarbeit für das Wahlprogramm der Partei. "Eine weitere Orientierung am 3-Prozent-Ziel erscheint wenig ambitioniert, wenn sich Deutschland in der weltweiten Sptizengruppe behaupten will", heißt es in dem Papier. 2015 wurde das 3-Prozent-Ziel erstmals erreicht - Zahlen für 2016 gibt es noch nicht. 62,4 Milliarden Euro haben die deutschen Unternehmen in eigene Forschung und Entwicklung investiert. Mit den Ausgaben des Bundes werden rund 90 Milliarden Euro erreicht. Für die Fortschritte sind vor allem große Firmen verantwortlich. Bei kleinen und mittleren Firmen gehen die Forschungsausgaben seit 2009 beständig zurück. Damit sich dieser Trend umkehrt, will die CDU Forschung und Entwicklung (FuE) steuerlich fördern. "Mit der Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung wird ein in Deutschland bisland ungenutztes Instrument etabliert, das sich weltweit in unterschiedlichsten nationalen Kontexten als wichtiges Element staatlicher Innovationspolitik bewährt hat." Die steuerliche Förderung soll zusätzlich zur Projektförderung gewährt werden und allen Unternehmen offen stehen. Um die Kosten für die öffentliche Hand zu deckeln, soll laut dem neuen Plan deshalb ein Förderhöchstbetrag von zwei Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr festgesetzt werden. Darüber hinaus enthält das Papier Vorschläge für ein familienfreundlicheres BAföG. Laut CDU-Plan sollen "insbesondere junge Eltern, die formalisierte Teilzeitstudiengänge belegen, in die Förderung" einbezogen werden. Darüber hinaus sollen kinderreiche Familien einen Vorteil genießen, da sie "zur Stabilisierung des Generationenvertrages" beitrügen. "Daher wollen wir die staatlichen Leistungen stärker nach der Kinderzahl staffeln und das BAföG ab dem 3. Kind als Vollzuschuss zahlen." © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 20.01.2017 - 07:00 Uhr
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