Donnerstag, 25. April 2024
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Am Mittwoch hat der Dax nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.089 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,3 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. An der Spitze der Kursliste standen Infineon, Rheinmetall und Siemens Healthineers, am Ende die Deutsche Börse, Zalando und Vonovia. [Weiter...] Finanzmärkte aktuell:
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Familie von Jaber A. kündigt Strafanzeige an Die Familie des toten Terrorverdächtigen Jaber A. will eine Strafanzeige gegen Beamte der sächsischen Justiz wegen fahrlässiger Tötung erstatten. Dies bestätigte der deutsche Anwalt der Familie am Freitag der "Süddeutschen Zeitung", dem NDR und dem WDR. Jaber A. war in der vergangenen Woche tot in seiner Zelle in der JVA Leipzig aufgefunden worden, erhängt mit dem T-Shirt seiner Häftlingskleidung. Hinterher hatte es Kritik an den Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Leipzig gegeben, weil sie Anzeichen auf Selbstmord-Gedanken bei dem Terrorverdächtigen nicht ernst genug genommen hätten. Der Bruder des Toten, Alaa A., der in Saasaa nahe der syrischen Hauptstadt Damaskus lebt, zweifelte seither an, dass es sich überhaupt um einen Suizid gehandelt habe. "Selbst wenn er IS-Mitglied war: Die begehen keinen Selbstmord", hatte er der "Welt" gesagt. Das sei im Islam verboten. Der Leipziger Anwalt der Familie, Alexander Hübner, distanziert sich zwar von solchen Aussagen. Man müsse aber prüfen, ob die Behörden fahrlässig handelten, als sie Jaber A. in einem gewöhnlichen Haftraum allein ließen und nur alle 30 Minuten nachsahen, obwohl der Inhaftierte bereits die Lampe in seinem Haftraum zerstört und an den Steckdosen manipuliert hatte. "Dass das nicht lege artis gelaufen ist, wie auch unser Justizminister sagt, ist ja offensichtlich", sagte der Anwalt. Auf fahrlässige Tötung steht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die Leipziger Oberstaatsanwältin Claudia Laube führt bereits routinemäßig ein Ermittlungsverfahren in der Todesursache. Es ist bislang nicht abgeschlossen. Nun könnte sich die syrische Familie von Jaber A. als Nebenklägerin in dieses Verfahren mit einschalten. Das würde den Druck erhöhen. Eine Obduktion des Leichnams hat zwar bereits ergeben, dass der Terrorverdächtige "ohne Fremdeinwirkung" zu Tode gekommen ist. Noch hat die Staatsanwaltschaft den Leichnam allerdings nicht zum Begräbnis freigegeben. Auch werden die Abläufe in der Justizvollzugsanstalt vor dem Tod von Jaber A. noch untersucht. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 21.10.2016 - 18:17 Uhr
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