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Am Donnerstag hat der Dax geringfügig zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.505 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Der Dax schwankte im Tagesverlauf mit geringer Handelsspanne im Plus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Deutsche Wirtschaft fürchtet Schäden durch schärferes Reiserecht


Reisende an einem Gepäckband / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die deutsche Wirtschaft fürchtet einen massiven Schaden für die Reisebranche, sollte die Bundesregierung das Reiserecht wie geplant deutlich verschärfen. "Sollte es bei der bestehenden Regelung bleiben, ist die Vermittlung von Einzelleistungen in stationären Reisebüros kaum noch möglich. Damit wäre die Zukunft von zahlreichen kleinen und mittelständischen Reisebüros sowie der damit verbundenen Arbeitsplätze gefährdet", heißt es in einem Positionspapier des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), berichtet das "Handelsblatt".

Hintergrund ist die neue EU-Pauschalreiserichtlinie, die bis Ende 2017 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie soll den Verbraucher unter anderem vor den Auswirkungen einer Insolvenz von Reiseanbietern schützen. So wolle das Ministerium auch einzelne Reiseleistungen, etwa die Vermittlung von Ferienwohnungen, mit Pauschalreisen gleichstellen, sofern durch sie "Rahmen und Grundzüge der Reise vorgegeben sind". "Mit der aktuellen Formulierung wird aber Tür und Tor dafür geöffnet, dass zukünftig fast alle Reiseleistungen als Pauschalreise angesehen werden, denn auch die einfache Hotelübernachtung oder eine Bahnfahrt geben den "Rahmen" einer Reise vor", warnt der DIHK. Anbieter oder Vermittler solcher Einzelleistungen wären dann Reiseveranstalter, die "erheblichen Pflichten" im Hinblick auf Information, Fürsorge, Insolvenzabsicherung unterlägen. Kritisch sieht der DIHK auch die geplanten Regelungen bei der Vermittlung einzelner Reiseleistungen wie zum Beispiel der Buchung eines Fluges und eines Mietwagens durch einen Kunden. "Hier wird der Reisevermittler laut Richtlinie in Zukunft zum Anbieter "verbundener Reiseleistungen" und unterliegt damit der Insolvenzabsicherung." Weise er alle Einzelleistungen beispielsweise in einer Gesamtrechnung aus, werde er sogar zum Reiseveranstalter. "In der Folge muss er dann wesentlich mehr Pflichten gegenüber dem Kunden erfüllen", so der DIHK.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 24.08.2016 - 16:06 Uhr

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