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Am Donnerstag hat der Dax geringfügig zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.505 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Der Dax schwankte im Tagesverlauf mit geringer Handelsspanne im Plus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Behindertenbeauftragte mit Bundesteilhabegesetz unzufrieden


Rollstuhlfahrer / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, hat deutliche Nachbesserungen beim Bundesteilhabegesetz gefordert, das am Dienstag im Kabinett beschlossen werden soll. Damit würden zwar "Fortschritte gemacht", sagte Bentele im Interview der "Welt". "Damit das Gesetz seinem Ziel auch gerecht wird, müssen aber noch mehr Schritte gegangen werden, damit wir am Ende wirklich auf dem Gipfel stehen - und nicht irgendwo am Hang kleben bleiben."

Nachbesserungen forderte die ehemalige Spitzensportlerin vor allem bei der Einkommensanrechnung und der Möglichkeit, eigenes Vermögen zu bilden. Natürlich sei es ein "großer Unterschied", ob man 2600 oder 50.000 Euro an Vermögen behalten dürfe, wie künftig vorgesehen, sagte Bentele. Auch bei der Einkommensanrechnung gebe es Fortschritte. Dennoch hoffe sie hier noch auf das parlamentarische Verfahren. "Ich fordere einen deutlich höheren Selbstbehalt. Langfristig brauchen wir die komplette Freistellung der Einkommen und Vermögen behinderter Menschen. Sie sollen auch für ihr Alter und die Ausbildung ihrer Kinder sparen dürfen", sagte Bentele. "Sonst werden sie auf Dauer wie Fürsorgeempfänger behandelt." Für den Protest der Behindertenverbände zeigte Bentele Verständnis: Er sei deswegen so laut, weil die Erwartungen der Menschen sehr hoch seien. "Über dieses Gesetz wird seit Jahrzehnten gesprochen, es wird schon sehr lange herbeigesehnt. Auch ich kämpfe seit Monaten für Verbesserungen. Aber natürlich wählen Aktivisten eine andere Form, ihre Unzufriedenheit zu zeigen, als ich das als Beauftragte mache." Nachbesserungen forderte Bentele auch bei dem Plan, Leistungen künftig stärker gruppenweise anzubieten. "Mir ist wichtig, dass Leistungen nicht gepoolt werden. Es darf nicht im Ermessenspielraum des Trägers liegen, Leistungen nur noch für eine Gruppe und nicht mehr individuell anzubieten", sagte Bentele. "Es kann nicht sein, dass der Träger einen Ermessenspielraum hat, mit dem er sich über die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen hinwegsetzt." Genau daran müsse sich an dem Gesetzentwurf noch etwas ändern, sagte Bentele und zeigte sich zuversichtlich: ."Kein Gesetz geht so in den Bundestag, wie es wieder rauskommt."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 26.06.2016 - 12:48 Uhr

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