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Deutschland kritisiert EU-Pläne für Einpersonengesellschaften
Deutschland wehrt sich gegen den Versuch der EU-Kommission, europaweit anonyme Einpersonengesellschaften (Societas Unius Personals, SUP) mit niedrigen juristischen Meldestandards einzuführen. "Die Pläne für Einpersonengesellschaften stehen im Widerspruch zum gemeinsam vereinbarten Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche", kritisierte Michael Sell, Abteilungsleiter Steuern im Bundesfinanzministerium, der "Welt am Sonntag" (29. Mai 2016). "Nach derzeitigem Stand soll die Gründung einer SUP lediglich ein Eigenkapital von einem Euro erfordern und ohne die Anwesenheit eines Notars vonstatten gehen können." Das sei alles andere als transparent. Kritiker sehen in SUP eine Bauanleitung für Briefkastenfirmen. Künftig könne jedermann in einem europäischen Land mit schlechteren Meldestandards Firmen anmelden, ohne dass irgendjemand die dahinterstehenden Eigentümer überprüfe. "Aufgrund der Kombination von Online-Gründung und Sitztrennung kann die SUP als Briefkastengesellschaft missbraucht werden, um die Herkunft von Geldern und die Identität der hinter der Gesellschaft stehenden Personen zu verschleiern", kritisiert Dominik Hüren, ein Geschäftsführungsmitglied der Bundesnotarkammer. Vor allem Sinn und Zweck dieser neuen Rechtsform will vielen in Berlin nicht einleuchten. Einerseits gebe es in Deutschland mit der Unternehmergesellschaft (UG) längst vergleichbare Firmenkonstrukte, nur mit höheren Standards. Anderseits sei es auch gar nicht verständlich, warum ein Deutscher eine ausländische SUP gründen können solle, "mit der er dann ausschließlich in Deutschland tätig wird", sagte Hüren. "Gerade in Missbrauchsfällen wird dies dazu führen, dass die SUP bewusst in solchen Mitgliedstaaten gegründet wird, die keine, nur geringe oder sehr leicht umgehbare Identitäts- und Gründungskontrollen vorsehen." © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 29.05.2016 - 07:00 Uhr
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