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Zum Wochenstart hat der Dax zugelegt und konnte die 18.000-Punkte-Marke behaupten. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.027 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,5 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Ex-CSU-Chef Huber droht Seehofer mit Klage


Horst Seehofer / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Der Streit um den Bau einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen führt die CSU in eine Zerreißprobe: Der frühere Parteichef Erwin Huber droht seinem Nachfolger Horst Seehofer offen mit einer Verfassungsklage, sollte er die Erweiterung des Flughafens von einem Bürgerentscheid abhängig machen. Sollte es in München wieder ein Bürgerbegehren oder einen Stadtratsbeschluss für einen Bürgerentscheid geben, "müsste ich eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erwägen", sagte Huber der "Süddeutschen Zeitung" (Montagsausgabe). Damit reagiert der frühere CSU-Chef auf ein Interview Seehofers vom Freitag in der Parteizeitung "Bayernkurier".

Der Ministerpräsident wird darin mit den Worten zitiert: "Ich möchte, dass wir ein Verfahren finden, dass wir dann, wenn die Entwicklung der Starts und Landungen am Flughafen dies rechtfertigt, die Bevölkerung noch einmal entscheiden lassen." Man könne das Thema Bau einer dritten Startbahn "nur unter Beteiligung der Bevölkerung lösen". Darin sind sich Seehofer und die Münchner Stadtspitze einig. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) und Bürgermeister Josef Schmid (CSU) betonen stets, dass sie sich politisch und moralisch dem negativen Votum des Bürgerentscheids aus dem Jahr 2012 verpflichtet fühlten, auch wenn juristisch die Bindewirkung abgelaufen sei. Nur ein erneuter Bürgerentscheid in München könne den Weg freimachen. Huber spricht einem Bürgerentscheid in München dagegen jede juristische Legitimation ab. Gleich aus mehreren Gründen seien "die rechtlichen Voraussetzungen nach der Gemeindeordnung nicht gegeben", schreibt Huber in einer vierseitigen Einschätzung an die Mitglieder des CSU-Arbeitskreises Wirtschaft, aus der die SZ zitiert. So liege der Flughafen nicht auf Münchner Gebiet, sondern die Stadt sei nur finanziell beteiligt. Auch das Vetorecht Münchens als Minderheitsbeteiligter der Flughafengesellschaft FMG sei anzuzweifeln. Huber ließ dafür eigens eine Expertise von zwei Rechtsexperten anfertigen.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 01.05.2016 - 18:35 Uhr

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