Zum Wochenausklang hat der Dax nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 17.742 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem schwachen Tagesstart baute der Dax im weiteren Verlauf etwa die Hälfte seiner Verluste wieder ab.
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Urteil: Energieversorger müssen bei Preiserhöhung vorab informieren
Stromzähler / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Energieversorger müssen ihre Kunden bei Preiserhöhungen für Strom oder Gas über Gründe und Umfang vorab informieren. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag. Eine bisher geltende deutsche Regelung, die es den Versorgern erlaubte, die Strom- und Gaspreise einseitig zu ändern, ohne dafür Gründe zu nennen, wurde damit für ungültig erklärt.
Ein nachträgliches Kündigungsrecht allein reiche in diesem Fall nicht aus, so das Gericht. Die Kunden müssten auch die Befugnis erhalten, gegen eine solche Änderung vorzugehen.